Wer soll das bezahlen?

Therapiekosten

Die Physiotherapeutin ist von allen Krankenkassen anerkannt und kann die Therapie- und Bandagematerialkosten direkt bei der Grundversicherung der Krankenkasse einfordern.

Eine medizinische Masseurin FH wird von vielen Krankenkassen anerkannt. Sie kann nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Die Kosten werden in der Zusatzversicherung geregelt und sind mit einem Betrag pro Jahr gedeckelt.

Eine Lymphtherapeutin welche EMR anerkannt ist, ist von den meisten Krankenkassen anerkannt. Sie kann nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Die Kosten werden in der Zusatzversicherung geregelt und sind mit einem Betrag pro Jahr gedeckelt.

Allgemein empfehlen wir vor Beginn der Therapie mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten und direkt dort die Registrierung der Therapeutin abzufragen.

Kompressionsware

Die Kosten für das Bandagematerial und Kompressionssegment wird wiederum in der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) geregelt. Diese Liste definiert alle Produkte welche diie Krankenkasse in der Grundversicherung verpflichtet ist zu bezahlen. Sie regelt den Höchstvergütungsbeitrag und definiert den jährlichen Bedarf.

 

Viele Produkte der adaptiven oder herabgestuften Kompression sind nicht in der MiGeL beschrieben und bedürfen einer jeweiligen individuellen Begutachtung der Krankenversicherung.